Der monatliche Mitgliedsbeitrag sowie außerordentliche Beiträge werden durch die Mitgliederversammlungen der jeweiligen Abteilungen festgelegt
Mitgliedbeiträge werden per SEPA-Lastschriftverfahren jeweils am Anfang eines Quartals eingezogen. Erteilt ein Mitglied keine Einzugsermächtigung, ist der Verein berechtigt, den erhöhten Verwaltungsaufwand pauschal in Rechnung zu stellen.
Kann der Bankeinzug aus Gründen die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, so sind dem Verein dadurch entstehende Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten.
Leistet ein Mitglied seinen Beitrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, ist der Verein berechtigt, Mahn- und Verwaltungsgebühren zu erheben. Über Zahlungsweise, Stundung und Erlass von Beiträgen entscheidet der Vorstand.
Alle Mitgliedsgebühren fließen in die Hauptkasse. Alle Einnahmen und Ausgaben werden von der Hauptkasse verwaltet.
Die Abteilungen sind berechtigt selbständige Kassen zu führen, die unter der Aufsicht der Hauptkasse stehen.
Der Hauptkassierer oder ein anders Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des Vereins kann jederzeit in die Unterlagen der Abteilungskassen – einschließlich der Jugendkasse – Einsicht nehmen.
Vereinsgelder, auch diejenigen der Abteilungen, dürfen nicht über ein Privatkonto laufen.